ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Smartbody e.U.
Stand: 27.03.2026
§1 Geltungsbereich
§1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen
Smartbody e.U.
Waltendorfer Hauptstraße 5
8010 Graz
(im Folgenden „Smartbody“)
und deren Kunden.
§1.2 Die AGB gelten für sämtliche angebotenen Leistungen, insbesondere:
Personal Training
Semi-Personal Training
Gruppentraining
Ernährungscoaching
Coaching
Trainingsplanung
Memberships
Starter Pakete
Einzelstunden
Private Gym Nutzung
digitale Leistungen
sonstige Dienstleistungen im Bereich Training, Fitness und Gesundheit
§1.3 Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.
§2 Leistungsgegenstand
§2.1 Smartbody bietet sportwissenschaftlich fundierte Trainings- und Coachingdienstleistungen an.
§2.2 Der Leistungsumfang kann insbesondere umfassen:
1:1 Personal Training
Semi-Personal Training (Training in Kleingruppen)
Gruppentraining
Trainingsplanung
Ernährungscoaching
Fortschrittsmessungen (z.B. InBody)
Coaching
Zugang zu Trainingsräumlichkeiten (Private Gym)
Zugang zu digitalen Trainingsplattformen
Starter Pakete
Einzeltrainingseinheiten
ergänzende Leistungen im Bereich Fitness und Gesundheit
§2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der gebuchten Membership.
§2.4 Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet.
§3 Membership Modell
§3.1 Smartbody bietet Leistungen teilweise in Form von Memberships (Mitgliedschaften) an.
§3.2 Eine Membership berechtigt zur Nutzung der vereinbarten Anzahl an Trainingseinheiten pro Woche oder pro Monat.
§3.3 Die Membership stellt eine zeitbezogene Dienstleistung dar und kein frei übertragbares Kontingent an Einheiten.
§3.4 Die enthaltenen Leistungen sind regelmäßig innerhalb der jeweiligen Nutzungsperiode zu konsumieren.
§4 Nutzung der Einheiten
§4.1 Einheiten sind innerhalb der jeweiligen Woche bzw. innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu konsumieren.
§4.2 Nicht konsumierte Einheiten verfallen automatisch.
§4.3 Eine Übertragung von Einheiten auf spätere Zeiträume ist ausgeschlossen.
§4.4 Eine Ansammlung von Einheiten ist nicht möglich.
§4.5 Bei Gruppentraining und Semi-Personal Training können Einheiten nicht nachgeholt werden.
§4.6 Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob Einheiten konsumiert werden.
§4.7 Bei monatlichen Kontingenten müssen Einheiten innerhalb der jeweiligen Abrechnungsperiode konsumiert werden.
§5 Buchung von Terminen
§5.1 Termine können gebucht werden über:
Eversports
Smartbody App
Online Buchungssysteme
direkte Vereinbarung mit Trainern
§5.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich, Termine rechtzeitig zu buchen.
§5.3 Ein Anspruch auf bestimmte Trainer oder Zeiten besteht nicht.
§6 Terminabsagen
§6.1 Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn erfolgen.
§6.2 Bei Absagen unter 24 Stunden gilt die Einheit als konsumiert.
§6.3 Bei Nichterscheinen gilt die Einheit als konsumiert.
§6.4 Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Einheit entsprechend.
§6.5 Bei Gruppentraining und Semi-Personal Training besteht kein Anspruch auf Ersatztermine.
§7 Vertragsdauer und Kündigung
§7.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Membership mit Mindestlaufzeit
§7.2 Innerhalb der ersten 6 Monate ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
§7.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Membership ohne Mindestlaufzeit (z.B. Private Gym)
§7.4 Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
§7.5 Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen.
§7.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§8 Zahlungsbedingungen
§8.1 Die Gebühren werden im Voraus eingezogen:
monatlich oder
alle 4 Wochen
§8.2 Die Zahlung erfolgt mittels:
SEPA Lastschrift
Kreditkarte
Onlinezahlung
oder einem vereinbarten Zahlungsmittel
§8.3 Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob Leistungen konsumiert werden.
§8.4 Bei Zahlungsverzug ist Smartbody berechtigt:
Leistungen auszusetzen
Termine zu sperren
Mahngebühren zu verrechnen
Inkasso einzuleiten
den Vertrag außerordentlich zu kündigen
§9 Starter Pakete und Einzelstunden
§9.1 Starter Pakete und Einzelstunden haben eine begrenzte Gültigkeit.
§9.2 Nicht konsumierte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit.
§9.3 Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
§10 Gesundheit und Eigenverantwortung
§10.1 Der Kunde bestätigt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die gegen ein Training sprechen.
§10.2 Der Kunde verpflichtet sich, Smartbody über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.
§10.3 Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
§10.4 Smartbody ersetzt keine medizinische Behandlung.
§10.5 Es wird empfohlen, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
§11 Haftung
§11.1 Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.
§11.2 Smartbody haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§11.3 Smartbody haftet nicht für:
Verletzungen
gesundheitliche Schäden
Folgeschäden
indirekte Schäden
Vermögensschäden
§11.4 Smartbody haftet nicht für Schäden aufgrund:
falscher Übungsausführung
Nichtbefolgen von Anweisungen
eigenständigem Training
Verschweigen gesundheitlicher Einschränkungen
unsachgemäßer Gerätenutzung
§11.5 Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§12 Nutzung des Studios
§12.1 Die Nutzung des Studios erfolgt auf eigene Verantwortung.
§12.2 Ein Anspruch auf bestimmte Geräte besteht nicht.
§12.3 Geräte sind sachgemäß zu verwenden.
§12.4 Beschädigungen sind zu ersetzen.
§13 Einschulung und Nutzung der Trainingsgeräte
§13.1 Der Kunde bestätigt mit Zustimmung zu diesen AGB, dass er eine Einschulung in die sichere Nutzung der Trainingsgeräte erhalten hat oder eigenständig absolviert.
§13.2 Die Einschulung kann erfolgen:
persönlich durch einen Trainer
durch ein Video
durch digitale Inhalte innerhalb der Eversports Plattform oder Smartbody App
§13.3 Insbesondere bei Nutzung des Private Gym ohne Trainerbetreuung verpflichtet sich der Kunde, vor der ersten Nutzung das bereitgestellte Schulungsvideo vollständig anzusehen.
§13.4 Das Schulungsvideo gilt als vollständige Einschulung.
§13.5 Der Kunde bestätigt:
dass er die Geräte verstanden hat
dass er Geräte eigenverantwortlich nutzt
dass er nur Übungen durchführt, die er sicher beherrscht
dass er Geräte bestimmungsgemäß nutzt
§13.6 Die Nutzung der Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
§13.7 Smartbody haftet nicht für Schäden aus unsachgemäßer Nutzung der Geräte.
§14 Private Gym Nutzung
§14.1 Die Nutzung des Private Gym erfolgt eigenverantwortlich.
§14.2 Es besteht keine permanente Betreuung durch Trainer.
§14.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Studioordnung.
§15 Online Training bei behördlichen Einschränkungen
§15.1 Sollte es aufgrund behördlicher Maßnahmen, Pandemien (z.B. Corona) oder vergleichbarer Situationen zu Einschränkungen kommen, können Leistungen online erbracht werden.
§15.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Coaching und Training in diesem Fall digital erfolgen kann.
§15.3 Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
§16 Videoüberwachung
§16.1 Teile des Studios können videoüberwacht sein.
§16.2 Die Videoüberwachung dient der Sicherheit von Personen und Eigentum.
§17 Coaching und Ernährungscoaching
§17.1 Ernährungscoaching stellt keine medizinische Beratung dar.
§17.2 Empfehlungen ersetzen keine ärztliche Behandlung.
§18 Änderungen der Leistungen
§18.1 Smartbody ist berechtigt, Trainer, Trainingszeiten oder Abläufe anzupassen.
§19 Übertragung des Vertrags
§19.1 Verträge können im Falle einer Umstrukturierung oder Umwandlung auf ein Nachfolgeunternehmen übertragen werden.
§20 Datenschutz
§20.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Datenschutzerklärung:
https://personaltrainergraz.at/datenschutzerklaerung
§20.2 Gesundheitsdaten können zur Trainingsplanung verarbeitet werden.
§21 Schlussbestimmungen
§21.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
§21.2 Es gilt österreichisches Recht.
§21.3 Gerichtsstand ist Graz.